Aufgrund eines BGH Urteils ist es ab dem 23.10.2009 möglich für die TLD .de auch einstellige und zweistellige Domains zu registrieren.
Verbunden mit diesem Urteil und der Änderung der Denic Policy ist ebenfalls die Registrierung von Zifferndomains möglich.
Bereits jetzt können Sie ihre Vorregistrierung abgeben. Die Vergabe findet, wie üblich nach dem Prinzip “first come, first served” statt.
Ebenfalls möglich sind Domainnamen, die beispielsweise einem KFZ Zeichen entsprechen oder einer anderen TLD.
Senden Sie uns als Kunde Ihre Wunschdomain(s) zu und wir werden Ihre Vorregistrierung ausführen.
Kunden mit einem Domainrobot Zugang können die Bestellungen / Registrierung wie gehabt im Robot beauftragen.